Rundschreiben des Sportamtes an die Frankfurter Sportvereine vom 26. Oktober 2020 – Informationen zu Corona-Regelungen
Die Corona-Fallzahlen steigen weiter stark an – Bitte um Beachtung der Regeln und um besondere Umsicht im Sportbetrieb
Nachstehend findet ihr diejenigen Regelungen, die für Sportvereine und ihre Mitglieder besonders relevant sind (incl. der neuen Regeln):
- Es gilt weiterhin eine Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr für das Gaststättengewerbe; diese gilt auch für Vereinsgaststätten.
- Verkaufsstätten ist von 23 bis 6 Uhr untersagt, alkoholhaltige Getränke abzugeben.
- Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden sind nicht zulässig. Beim Spielbetrieb des Breiten- und Amateursports gilt daher: Maximal sind 100 Zuschauer/innen zulässig.
- Es gilt Maskenpflicht bei allen öffentlichen Veranstaltungen und in öffentlichen Einrichtungen.
- Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine oder in Gruppen höchstens fünf Personen aus max. zwei Haushalten oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet.
- Während des Trainings- und Spielbetriebs empfiehlt die Stadt Frankfurt am Main eine Maskenpflicht auf dem kompletten Sportgelände. Diese Empfehlung gilt sowohl für die Zuschauer/innen wie auch für die Betreuer/innen und Eltern auf dem Sportgelände. Selbstverständlich gilt die Empfehlung der Maskenpflicht auch für die Spieler/innen und Trainer/innen, bis zum Betreten des Spielfeldes.
- Von Feiern im privaten Raum mit mehr als 10 Personen oder Personen aus mehr als zwei Haushalten wird dringend abgeraten.
- Im Stadtgebiet wird die Maskenpflicht erweitert auf innerhalb des Alleenrings und nördlich der Bahnlinie in Sachsenhausen.
- Im Individualverkehr wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Fahrzeugen empfohlen, wenn Mitglieder von mehr als zwei Hausständen mitfahren – z.B. auch bei Vereinsfahrten zu Punktspielen o.ä.
Diese Regelungen gelten zunächst bis 31.10.2020.
Auch die generellen Corona-Regeln für den Sportbereich bzgl. Umkleiden und Duschen etc. sind weiterhin unbedingt zu beachten:
- Alle geltenden Hygiene- und Abstandsvorgaben sind strikt einzuhalten.
- nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhen, Handtüchern und ähnlichem verwenden
- Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchführen
- Umkleideräume, Wechselspinde, Schließfächer und sanitäre Anlagen nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts nutzen und sicherstellen, dass das allgemeine Abstandsgebot dort eingehalten werden kann
- Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen und
- Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Instituts keiner besonderen Gefährdung aussetzen.
Die Lage erfordert weiterhin extreme Sorgfalt und Vorsicht im Sportbetrieb. Die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln bleibt unabdingbar: Abstand halten, Maske tragen, Hände regelmäßig gut waschen, Husten-/Niesetikette.
Angesichts der sich schnell ändernden Situation bitten wir Sie auch, sich jeweils aktuelle Informationen auf www.frankfurt.de abzurufen. Auf der Startseite finden Sie Hinweise auf die jeweils geltenden Regelungen.