Von 17/11/2021 Mitteilungen Kommentare sind deaktiviert

2G-Regel beim FKV

Liebe FKV-Mitglieder,

angelehnt an die Empfehlungen des DOSB und der Sportverbände gilt ab sofort die 2G-Regel für alle FKV-Aktivitäten und Veranstaltungen (z.B. Trainings, Kurse, Regatten, Fahrten, Lehrgänge, Arbeitseinsätze etc.) auf den Liegenschaften des FKV in Sachsenhausen und Niederrad.

2G-Regel

Das heißt, es sind nur geimpfte oder genesene Personen (Nachweis gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen) zugelassen, alle anderen nicht, auch nicht solche mit Tests. Selbstverständlich trifft diese 2G-Regel auch auf Gastmannschaften zu, z.B. bei Wettkämpfen beim FKV.
Eine Ausnahme von der 2G-Regel gibt es nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit schulischem Testheft.
Die Trainingsverantwortlichen/Spartenleiter sorgen für die Einhaltung der Regel und dokumentieren dies in geeigneter Form.

Durch die 2G-Regel entfallen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, die Notwendigkeit eines Abstands- und Hygienekonzepts sowie Kapazitätsbegrenzungen und erleichtern somit das Vereinsleben. Unsere Umkleiden und Duschen können dann wieder wie gewohnt genutzt werden. In der Bootshalle findet ihr einen Aushang mit dem QR-Code der Corona-Warn-App zum Ein- und Aus-Checken. Macht fleißig Gebrauch davon. Und wer sich krank fühlt, bleibt am besten zuhause.
Die aktuelle Coronavirus-Schutzverordung findet ihr hier: Corona in Hessen | hessen.de

Die Einhaltung dieser Maßnahmen hilft, die Gesundheit vieler Menschen vor den katastrophalen Folgen einer Corona-Infektion zu schützen.

Manfred Gleich                    Dietmar Schellhorn
1. Vorsitzender                   2. Vorsitzender

Daniel Sorge                      Andreas Rowold
Kassierer                            Schriftführer