Von 22/05/2023 Mitteilungen Kommentare sind deaktiviert

Badeverbot im Stadtgebiet Frankfurt

Gem. § 8.10 BinSchStrO ist das Baden und Schwimmen u.a. im Bereich bis zu 100 m ober- und unterhalb von Brücken, Wehren, Hafeneinfahrten, einer Liegestelle verboten. weiter